Die GESS hat bereits seit einiger Zeit auf das G8-Modell umgestellt. Der Abiturjahrgang 2009 war der erste, der nach zwölf Schuljahren die Reifeprüfung abgelegt hat.
Schüler aus einem Gymnasium, das nach G8 verfährt, treten bei uns direkt in die Jahrgangsstufe ein, in die sie von der abgebenden Schule versetzt worden sind bzw. in der sie sich befinden.
Schüler aus dem G9-Modell eines Gymnasium oder dem Gymnasialzweig einer Gesamtschule treten bis einschließlich der 11. Klasse in die Klasse ein, in die sie von der abgebenden Schule versetzt worden sind bzw. in der sie sich befinden. Diese Schüler unterliegen dann nach den gültigen Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) bei uns einer dreimonatigen Probezeit. Nach deren Ablauf entscheidet die zuständige Konferenz darüber, ob der Schüler in dieser Klassenstufe verbleibt oder ob er den Sprung in diese Klasse nicht erfolgreich bewältigt hat und deswegen in die nächstniedrigere Klassenstufe eingestuft wird. Selbstverständlich kann der Schüler auf freiwilliger Basis nach Beratung auch direkt bei der Aufnahme in diese niedrigere Klassenstufe aufgenommen werden.
Beispiel: Ein Schüler kommt aus einer 10. Klasse eines G9-Gymnasiums an unsere Schule. Er wurde am Schuljahresende von seiner Schule in die 11. Klasse versetzt. Dieser Schüler wird dann an unserer Schule auch zunächst in die 11. Klasse aufgenommen und nach der dreimonatigen Probezeit wird entschieden, ob er in der 11. Klasse bleibt oder in die 10. Klasse eingestuft wird.
Für Realschüler, die erfolgreich die 10. Klasse abgeschlossen haben, gelten besondere Regelungen. Sie werden laut den gültigen Bestimmungen der KMK bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen in die 10. Klasse aufgenommen:
1. Wenn die Schüler die 10. Klasse an einer deutschen Schule im Inland (Deutschland) erfolgreich absolviert haben, so müssen die landeseigenen Kriterien zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe erfüllt sein. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland und sind meist an einen bestimmten Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses gebunden. In der Regel wird die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe auf dem Zeugnis vermerkt.
2. Für Schüler anerkannter deutscher Auslandsschulen gelten die folgenden Kriterien:
a) Notendurchschnitt mindestens 3,0 in allen Fächern
und
b) Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache mindestens 3,0
und
c) Keine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem der unter b) genannten Fächer
3. Generell gilt: Realschüler, die die genannten Kriterien erfüllen, treten in die 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ein.
4. Haben die Schüler in ihrer bisherigen Schulkarriere noch keine zweite Fremdsprache erlernt, so müssen sie in der Oberstufe einen Intensivkurs (4-stündig) in einer zweiten Fremdsprache belegen. Seit dem Schuljahr 2007/08 bieten wir zu diesem Zweck einen Spanisch-Intensivkurs an.
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