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Schulanmeldung
Allgemeine Informationen
Antrag Gastschüler
Elternhinweis
   

 

Die GESS bietet internationale Bildung vom vorschulischen Bereich bis zur 12. Klasse, sowohl in deutscher als auch englischer Sprache, an. Mit unserer „eine Schule – zwei Systeme“-Philosophie unterrichten wir in der Deutschen Sektion nach deutschem Lehrplan, der zu allen deutschen Schulabschlüssen führt.  In der Europäischen Sektion lehren wir auf Englisch das PYP (Primary Years Programme), MYP (Middle Years Programme) und IB Diploma Programme und sind eine zugelassene IB World School.


Die GESS ist eine private, "not for profit" Schule und Schüler jeglicher Nationalitäten und Glaubenszugehörigkeit sind willkommen.

Schulanmeldungen für die GESS können jederzeit erfolgen und eine Aufnahme hängt von der Verfügbarkeit freier Plätze ab. Die GESS behält sich vor, Schulanmeldungen abzulehnen, die nicht die akademischen, sprachlichen oder sozialen Erwartungen erfüllen.

Eine schriftliche An- und Aufnahmebestätigung erfolgt erst nach Zustimmung des Schulleiters und setzt voraus, dass alle notwendigen Dokumente eingegangen sind. Die endgültige Entscheidung für eine Aufnahme liegt beim Schulleiter.

 

Altersbestimmungen
Vorschulischer Bereich: Das Mindestalter für eine Aufnahme in die Eltern-Kind-Gruppe ist 18 Monate, für Kleinkinder 2 Jahre und für den Kindergarten 3 Jahre. Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Lebensjahr erreichen, werden in die Vorschule aufgenommen. Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern, die das 5. Lebensjahr im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember erreichen, können eine frühere Aufnahme in die Vorschule beantragen. Hierfür ist es allerdings notwendig, dass das Kind die entsprechende Reife hat.

 

Grundschule – Klasse 1: Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr erreicht haben, werden in die 1. Klasse bzw. Eingangsstufe eingestuft. Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern, die das 6. Lebensjahr im Zeitraum vom 1. Juli und 31. Dezember erreichen, können eine frühere Aufnahme in die 1. Klasse bzw. Eingangsstufe beantragen. Hierfür ist es allerdings notwendig, dass das Kind die entsprechende Reife hat.


Grund- und Sekundarschule: Eine Aufnahme in die Grund- und Sekundarschule basiert auf Gutachten und Zeugnissen von vorherigen Schulen.

 

Nationalität und Sprache
Die GESS akzeptiert Schülerinnen und Schüler jeglicher Nationalitäten. Kinder in der Europäischen Sektion werden in englischer Sprache unterrichtet und das Programm „English as an additonal language“ fördert Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Englisch ist, und deren mündlichen und schriftlichen Anforderungen nicht  die ihres Jahrgangs entsprechen.

Kinder mit verschiedenen kulturellen Familienhintergründen haben eine einzigartige Identität. Für uns ist es wichtig, diese kulturelle Identität, die meist mit einer Mehrsprachigkeit verbunden ist, zu bewahren. Aufgrund zahlreicher Anfragen seitens der Elternschaft hilft die Schule interessierten Eltern, Arbeitsgemeinschaften einzurichten, in denen die sprachlichen Talente gepflegt und weiterentwickelt werden können. Uns ist vorgesehen, weitere Fremdsprachen in den Sekundarstufen einzuführen.
Schuljahr
Das Schuljahr (ca. 180 Schultage) besteht aus 2 Halbjahren. Der Unterricht des ersten Halbjahres beginnt im August und endet im Januar. Das zweite Schuljahr beginnt im Februar und endet im Juli. An allen offiziellen singapurischen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Für weitere Fragen, Terminvereinbarung und Anmeldung kontaktieren Sie bitte admissions@gess.sg oder wenden sich direkt an uns Verwaltungspersonal.

 

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